Da urteilt ein Oberster Richter…und keiner macht was.

Dass die Familiengesetzgebung in Deutschland ein Sammelsurium von Gummiparagrafen ist, dürfte mittlerweile hinlänglich bekannt sein. Aber das ein Urteil des Bundessozialgerichts so wenig Anklang in der tagesaktuellen findet, ist eine Schweinerei:

Das BSG hat festgestellt, dass die derzeitige Bemessung des - Regelsatzes für ein bar jeglicher logischer Grundlage ist. Man nimmt den Erwachsenenbedarf (Tabak, Bewirtungspauschale, Nachrichtenübermittlung,…) und berechnet davon einen Prozentsatz - weil in den hier bekannten Kosten natürlich auch sehr gut der aktuelle Bedarf für Kultur und Bildung berücksichtigt ist. Das würde sich gegenseitig alles irgendwie ausgleichen. Ja, nee. Oder?

Doch auch nach dem aktuellen BSG-Urteil sieht man in Berlin keinen “akuten Handlungsbedarf”. Eine grundsätzliche Reform der Kinder-Regelsätze sei nicht geplant, hieß es am Dienstag aus dem Arbeitsministerium.

Kinderarmut: Hartz-IV-Urteil bringt Regierung in Zugzwang - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft

Lieber wollen die Damen und Herren noch bis Herbst 2010 warten. Nein, nicht bis neue Entscheidungen getroffen werden - sondern bis neue Erkenntnisse zum Finanzbedarf eines Kindes bestehen.

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Über den Autor
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Alexander Baumbach ist seit Mitte 2007 alleinerziehender Vater einer kleinen Tochter. Neben dieser abendfüllenden Aufgabe ist er voll berufstätig im öffentlichen Dienst und programmiert in seiner Freizeit Webseiten und Weblogs für den Eigenbedarf, fotografiert und hört leidenschaftlich gern Klaviermusik - hin und wieder an der eigenen Tastatur.


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