Dass die Familiengesetzgebung in Deutschland ein Sammelsurium von Gummiparagrafen ist, dürfte mittlerweile hinlänglich bekannt sein. Aber das ein Urteil des Bundessozialgerichts so wenig Anklang in der tagesaktuellen Politik findet, ist eine Schweinerei:
Das BSG hat festgestellt, dass die derzeitige Bemessung des Hartz IV - Regelsatzes für ein Kind bar jeglicher logischer Grundlage ist. Man nimmt den Erwachsenenbedarf (Tabak, Bewirtungspauschale, Nachrichtenübermittlung,…) und berechnet davon einen Prozentsatz - weil in den hier bekannten Kosten natürlich auch sehr gut der aktuelle Bedarf für Kultur und Bildung berücksichtigt ist. Das würde sich gegenseitig alles irgendwie ausgleichen. Ja, nee. Oder?
Doch auch nach dem aktuellen BSG-Urteil sieht man in Berlin keinen “akuten Handlungsbedarf”. Eine grundsätzliche Reform der Kinder-Regelsätze sei nicht geplant, hieß es am Dienstag aus dem Arbeitsministerium.
Lieber wollen die Damen und Herren noch bis Herbst 2010 warten. Nein, nicht bis neue Entscheidungen getroffen werden - sondern bis neue Erkenntnisse zum Finanzbedarf eines Kindes bestehen.




























