Luna, Abbas und Zaynab - das sind drei Namen, die ein Schicksal beschreiben, dass ich meinem schlimmsten Feind nicht an den Hals wünschen würde. Es sind die Namen von entführten Kindern. Entführt von den eigenen Eltern.
Bei allem Wehklagen über das deutsche Familienrecht - es geht nicht nur uns so. Der Spiegel titelt im Februar letzten Jahres wie folgt: Deutscher Arzt findet verschleppte Tochter - aber darf sie nicht treffen:
665 Tage [Stand Februar 2008, Anm. von daddyz.de-Autor A. Baumbach] lang hat Peter Tinnemann nach seiner Tochter gesucht. 9650 Kilometer entfernt von seinem Wohnort Berlin hat er sie nun wiedergefunden. Tinnemanns Ex-Frau Rosamaria B. hatte sich mit der gemeinsamen Tochter über Italien nach Mittelamerika abgesetzt. Doch für die Mutter, gegen die in Italien wegen Kindesentzugs ermittelt wird, sieht es überraschend gut aus: Peter Tinnemann darf seine Tochter nicht sehen und das Land nicht verlassen, befand eine Richterin vergangenen Freitag. Für Tinnemann ist es der vorläufige Höhepunkt einer Odyssee auf der Suche nach seiner Tochter.
Peter Tinnemann hat mittlerweile von einem englischen und einem italienischen Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Tochter zugesprochen bekommen.
Abbas und Zaynab sind die Zwillinge einer (mir auch persönlich flüchtig bekannten) Delitzscher Medizinstudentin. Der Vater der beiden, ein Iraker, entführte beide nach der Trennung von seiner Frau Marlen. Diese hatte sich 2006 aufgrund diverser Gewalttätigkeiten von ihm getrennt und darauf bestanden, dass der gerichtlich angeordnete Umgang unter Aufsicht stattfinden solle. Der daraufhin gerichtlich erweiterte Umgang ermöglichte dem Araber die Entführung der damals zweijährigen Kinder und legt den Verdacht nahe, dass er die Kinder über Schweden und den Iran in den Irak verschleppt hat. Das dramatische Fehlverhalten unserer Familiengerichte: Marlen hatte explizit bei der Umgangserweiterung vor Entführungsdrohungen gewarnt. Erfolglos. Der Eilenburger Richter Klaus Göldner ist sich - den gerichtlichen Fakten und der derzeitigen Paragraphenlage des Familiengesetzbuches gemäß - keiner Schuld bewußt. Selbst, wenn man den Entführer im Irak orten könnte: es würde vermutlich unnütz sein, da es ein Auslieferungsabkommen mit der irakischen Regierung gibt. Zynisch gibt Göldner noch folgenden Kommentar:
Über kulturelle Besonderheiten ihrer Partner sollten sich die Frauen halt schon klar sein, bevor sie einen Araber heiraten.
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