Neuerungen im Scheidungsrecht

Meine Familienrechtsanwältin sagte mal zu mir: Man sollte alles regeln, solang man sich noch lieb hat - damit es keine überflüssigen Tränen gibt, wenn man sich nicht mehr lieb hat. Sie hat - und hätte sie mir das in der Hochzeitsnacht gesagt, hätte ich ihr wohl auch einen Vogel gezeigt:

Unklarheiten über das Anfangsvermögen können vermieden werden, wenn bei der Heirat ein Vermögensverzeichnis nach § 1377 BGB angelegt wird. So etwas liegt aber wiederum den meisten Paaren ziemlich fern.

Scheidung und das liebe Geld - ZDF.de

Die Jungs und Mädels von WISO berichten über Neuerungen vom 01. September 2009 in der Offenlegung von Vermögensangaben. Jetzt muss man also schon zum Zeitpunkt der seine gesamten Ersparnisse offenlegen, und nicht mehr wie bisher erst zum Scheidungszeitpunkt.

Artikel teilen:
  • Digg
  • Sphinn
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Mixx
  • Google
  • Furl
  • LinkedIn
  • MisterWong.DE
  • MySpace
  • Reddit
  • Spurl
  • StumbleUpon
  • Technorati
  • Tumblr
  • TwitThis
  • Webnews.de
  • YahooMyWeb
  • Yigg
Über den Autor
Bild des Autors
Alexander Baumbach ist seit Mitte 2007 alleinerziehender Vater einer kleinen Tochter. Neben dieser abendfüllenden Aufgabe ist er voll berufstätig im öffentlichen Dienst und programmiert in seiner Freizeit Webseiten und Weblogs für den Eigenbedarf, fotografiert und hört leidenschaftlich gern Klaviermusik - hin und wieder an der eigenen Tastatur.


Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail wird niemals veröffentlicht. Erforderliche Felder sind als * markiert.

*
*

Insgesamt wurden auf diesem Weblog 59 Artikel mit 13,958 Worten veröffentlicht