Meine Familienrechtsanwältin sagte mal zu mir: Man sollte alles regeln, solang man sich noch lieb hat - damit es keine überflüssigen Tränen gibt, wenn man sich nicht mehr lieb hat. Sie hat Recht - und hätte sie mir das in der Hochzeitsnacht gesagt, hätte ich ihr wohl auch einen Vogel gezeigt:
Unklarheiten über das Anfangsvermögen können vermieden werden, wenn bei der Heirat ein Vermögensverzeichnis nach § 1377 BGB angelegt wird. So etwas liegt aber wiederum den meisten Paaren ziemlich fern.
Scheidung und das liebe Geld - ZDF.de
Die Jungs und Mädels von WISO berichten über Neuerungen vom 01. September 2009 in der Offenlegung von Vermögensangaben. Jetzt muss man also schon zum Zeitpunkt der Trennung seine gesamten Ersparnisse offenlegen, und nicht mehr wie bisher erst zum Scheidungszeitpunkt.




























