Subjektive Notwehr

Alexanders Beitrag zur Verschleppung von Kindern durch die eigenen Eltern gibt sicher nicht nur Anlass zur Empörung über herzlose Eltern und zynische Richter, sondern auch zur Selbstreflexion. Wer dem anderen Elternteil das gemeinsame Kind entzieht, und damit auch seinem Kind eine wichtige Bezugsperson vorenthält, handelt nach juristischen Maßstäben unrecht. Aber er oder sie selbst dürfte das völlig anders sehen.

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